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VG Augsburg, 18.04.2011 - Au 3 E 11.519 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz; Eingliederungshilfe; Auslandsmaßnahme; Wunsch- und Wahlrecht; Beurteilungsspielraum des Jugendamts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98
Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …
Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2011 - Au 3 E 11.519
Über die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe entscheiden die Jugendämter im Rahmen eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses, wobei diese Entscheidung nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, sondern eine angemessene Lösung für die festgestellte Belastungssituation zu enthalten hat, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BVerwG vom 24.6.1999, BVerwGE 109, 155 ff.). - VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach § …
Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2011 - Au 3 E 11.519
Wird eine seelische Störung und damit ein Bedarf nach Eingliederungshilfe im Sinne des § 35 a SGB VIII dem Grunde nach bejaht, so haben die Fachkräfte des Jugendamtes - gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Stellen - zu entscheiden, in welcher Form Hilfe geleistet wird, d.h. welche Maßnahme im Einzelnen die notwendige und geeignete Hilfe darstellt (st. Rspr. vgl. z.B. BayVGH vom 24.6.2009, Az.: 12 B 09.602, und vom 17.6.2004, Az.: 12 CE 04.578; ). - VGH Bayern, 17.06.2004 - 12 CE 04.578
Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2011 - Au 3 E 11.519
Wird eine seelische Störung und damit ein Bedarf nach Eingliederungshilfe im Sinne des § 35 a SGB VIII dem Grunde nach bejaht, so haben die Fachkräfte des Jugendamtes - gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Stellen - zu entscheiden, in welcher Form Hilfe geleistet wird, d.h. welche Maßnahme im Einzelnen die notwendige und geeignete Hilfe darstellt (st. Rspr. vgl. z.B. BayVGH vom 24.6.2009, Az.: 12 B 09.602, und vom 17.6.2004, Az.: 12 CE 04.578; ). - VGH Bayern, 18.03.2005 - 12 CE 04.3019
Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2011 - Au 3 E 11.519
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist daher darauf beschränkt, ob allgemein gültige Maßstäbe beachtet, alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt wurden und keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind (vgl. BayVGH vom 18.3.2005, Az.: 12 CE 04.3019, ).